Es gibt viele Gründe, warum Menschen gerne Restaurants besuchen. Für die einen muss es vor allem gemütlich und lecker sein, andere legen außerdem Wert auf Unterhaltung oder ein gewisses Maß an Exklusivität. Doch darüber hinaus gibt es einen Aspekt, der gerade in der Gastronomie häufig zum K.-o.-Kriterium wird: die Qualität der Speisen und des Services. Dabei geht es nicht allein um Fragen wie etwa, ob das Fleisch wirklich Bio ist. Überall, wo gewerbliche Dienstleistungen erbracht werden, geht es vor allem um den Verbraucherschutz im Allgemeinen.

Legalität schafft Vertrauen

Genauso wie beispielsweise spezielle behördliche Zertifikate sicherstellen, dass nur legales Glücksspiel bei Hyperino stattfindet, sorgen auch entsprechende behördliche Lizenzen dafür, dass Gastrolokale unter rechtssicheren Rahmenbedingungen arbeiten. Die Glücksspiellizenzen der Spielhallen signalisieren Spielern, dass sie sich in einem sicheren Glücksspielumfeld bewegen. Zum einen dienen die Lizenzen als Nachweis einer legalen Geschäftstätigkeit. Für die Kunden haben sie zudem eine vertrauensfördernde und schützende Wirkung.

Das Gleiche gilt für Gastrolokale. Egal, ob jemand einen gemütlichen Schnellimbiss, eine Pizzeria, ein Café an der Ecke oder gar ein Nobelrestaurant eröffnen möchte – die Restaurantbetreiber müssen die landesüblichen und regionalen gesetzlichen Auflagen beachten und erfüllen, ebenso wie die Betreiber aller anderen Unternehmen. Dies erfordert entsprechende Behördengänge. Bei Gastronomiebetrieben kommt es aber auch auf die Art des jeweiligen Lokals an.

Worauf Gastronomiebetriebe achten müssen

Um ein Gastrolokal führen zu dürfen, ist zunächst eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. Sollen auch alkoholische Getränke serviert werden, ist die Erteilung einer Gaststättenkonzession unabdingbar. Um die Zuverlässigkeit und Seriosität eines Betreibers sicherzustellen, ist zudem die Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses vorgeschrieben.

Als Nachweis der Zuverlässigkeit werden außerdem Erkundungen beim Gewerbezentralregister und den Steuerbehörden eingeholt. Außerdem sind gewisse Vorschriften in Bezug auf den Brandschutz, die Hygiene und die Lagerung der Waren einzuhalten. Dennoch sind die Lizenzen keine Freibriefe. Daher können jederzeit Qualitätskontrollen durch Beamte der Aufsichtsbehörden sowie Lebensmittel- und Betriebsinspektionen stattfinden.